Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Götz Schneider-Rothhaar ist Medien- und Entertainmentanwalt. Er ist auf die Vermarktung, den Schutz und die Verteidigung von Medieninhalten spezialisiert. Das umfasst
- Reputations-, Presse- und Onlineberichterstattungsschutz (inkl. PR- und Prozessbegleitung insbesondere auch für Prominente und Unternehmen);
- Contentlizenzierung und -vermarktung sowie Pirateriebekämpfung in den Bereichen Persönlichkeiten, Design, Sport, TV, Werbung, Fotografie, Online-Handel und Marken.
- Musik (Labels, Musikverlage, Plattformen, Aggregatoren, Produzenten, Musiker, detaillierte Rechtelizenzierung und -vermarktung bspw. auch in Filmen und auf Plattformen sowie kollektive Rechteverwertung wie bspw. durch GEMA, GVL u.a.);
- Live-Entertainment (Unternehmen und Personen der Unterhaltungs- und Konzertbranche), auch als Justiziar des BDKV - Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft;
Er hält regelmäßig Vorträge und ist Panelteilnehmer auf Konferenzen und Lehrbeauftragter im Masterstudiengang LL.M. am Medieninstitut der Universität Mainz. Er bildet Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht aus. Götz Schneider-Rothhaar ist Mitglied des Fachanwaltsausschusses der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main für den Bereich Urheber- und Medienrecht und Mitglied des Executive Committee der International Association of Entertainment Lawyers IAEL.
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